Es ist nahezu ausgeschlossen, das sogenannte „allgemeine Zivilrecht“ in einer Kurzbeschreibung darzustellen. Hierunter fallen alle Fragen und
Streitigkeiten des Kaufrechts, des Leasingrechts, des Werkvertragsrechts, des Mängelrechts, des Darlehensrechts, des Schenkungsrechts, des
Grundstücksrechts, des Maklerrechts, um nur beispielhaft einige wenige Rechtsgebiete aufzuzählen.
Ich berate Sie bei Vertragsgestaltungen ebenso, wie ich Sie in Streitfällen außergerichtlich und vor Gericht vertreten.